ZUSAMMENFASSUNG: Eine Zeugenaussage muß immer überprüft werden. In einer Strafsache gibt es zwei wesentliche Mittel, eine Zeugenaussage zu überprüfen: die Gegenüberstellung der Zeugenaussage mit dem Tatbestand (insbesondere mit der Expertise z.B. der Mordwaffe) und das gründliche Kreuzverhör des Zeugen über das, was er gesehen haben will. In den Prozessen, in denen es um die Mord-Gaskammern von Auschwitz ging, wurde von Justizbeamten und Anwälten jedoch nicht einmal eine Expertise der Mordwaffe verlangt. Im übrigen hat kein einziger Anwalt die Zeugen ins Kreuzverhör genommen, mit der Aufforderung, einen einzigen dieser chemischen Schlachthöfe genau zu beschreiben. Als bei dem ersten Zündel-Prozeß 1985 in Toronto Zeugen endlich darüber vernommen wurden, erlebten sie ein Debakel. Angesichts dieser niederschmetternden Niederlage und wegen anderer früherer oder späterer Rückschläge gaben die Verfechter der Judenvernichtungsthese allmählich eine hauptsächlich auf Zeugenaussagen gründende Geschichte von Auschwitz auf. Sie sind nunmehr darum bemüht, sie durch eine wissenschaftliche oder wenigstens scheinbar wissenschaftliche Geschichte zu ersetzen, die auf den Fakten und auf Beweisen gründet. Die "Zeugnis-Geschicht" von Auschwitz nach Art von Elie Wiesel und Claude Lanzmann ist in Verruf geraten. Sie ist überholt. Die Exterminationisten können nur noch versuchen, gleich den Revisionisten zu arbeiten, nämlich auf Grund der Fakten und Beweise.
In der vorliegenden Studie sind "Gaskammern" im Sinne von "Gaskammern zur Tötung von Menschen" oder "NS-Gaskammern" zu verstehen. Mit "Gaskammerzeugen" bezeichne ich unterschiedslos die Leute, die einem Mord durch Vergasung an diesen Orten beigewohnt haben wollen, und diejenigen, die sich mit der Ausage begnügen, sie hätten dort eine Mord-Gaskammer gesehen. Unter "Zeugen" schließlich verstehe ich diejenigen, die man gewöhnlich als solche bezeichnet, ob es sich um Gerichts- oder um Medienzeugen handelt: Die ersten haben sich unter Eid vor Gericht geäußert, während die zweiten in Büchern, Artikeln, Filmen, im Fernsehen oder im Radio Zeugnis abgelegt haben. Selbstverständlich waren manche dieser Zeugen abwechselnd Gerichts- und Medienzeugen.
Meine Studie vermeidet jegliche psychologische oder soziologische Btrachtung über die Zeugenaussagen bezüglich der Gaskammern von Auschwitz sowie über physikalische, chemische, topographische, bautechnische, dokumentarische und historische Gründe, weshalb diese Zeugenaussagen unannehmbar sind. Sie zielt vor allem darauf ab, einen Aspekt herauszustellen, den die Revisionisten bisher nicht hervorgehoben haben und der dennoch entscheidend ist: Bis 1985 wurde kein einziger Gaskammerzeuge vor Gericht über die Tatsächlichkeit der berichteten Vorfälle ins Kreuzverhör genommen. Als ich 1985 bei dem ersten Zündel-Prozeß in Toronto erreichte, daß solche Zeugen endlich ins Kreuzverhör genommen wurden, brachen sie zusammen. Seit diesem Datum sind keine Gaskammerzeugen mehr vor Gericht erschienen, mit Ausnahme vielleicht des Demjanjuk-Prozesses in Israel, wo sich die Zeugenaussagen ebenfalls als falsch erwiesen.1
Zunächst möchte ich auf jene schlimmen Gründe zurückkommen, die Simone Veil bereits 1983 veranlaßten zuzugeben, daß es keine Gaskammerzeugen gebe.2
1. Die These von Simone Veil
Nach Kriegsende hatte die Illusion, es gäbe unzählige Zeugen von den Auschwitzer-Gaskammern, allmählich Glauben gewonnen. Als aber der historische Revisionismus Ende der siebziger Jahre insbesonderer in Frankreich die Medienbühne betrat, gewannen manche den Eindruck, daß diese Zeugen vielleicht doch nicht so zahlreich seien, als zunächst geglaubt. Bei den Vorbereitungen auf den großen Prozeß, den die jüdischen Vereinigungen Anfang der 80er Jahre gegen mich anstrengten, hatten ihre Anwälte, vor allem der spätere Justizminister Robert Badinter, die größten Schwierigkeiten, Beweise und Zeugenaussagen ausfindig zu machen. So mußten sie ihren Pilgerstab nehmen und sich nach Polen und Israel begeben, um womöglich dort zu holen, was sie in Frankreich nicht fanden. Vergebliche Mühe. Es kam zu meinem Prozeß, zunächst in erster Instanz (1981), dann in Berufung (1983). Kein einziger Zeuge ging das Risiko ein, vor Gericht zu erscheinen. Am 26. April 1983 verkündete die Pariser Berufungskammer ihr Urteil. Wie nicht anders zu erwarten, wurde ich zwar verurteilt »wegen Beeinträchtigung Fremder, daß heißt eigentlich wegen Beeinträchtigung der Juden durch die Darlegung meiner Thesen in der Großpresse. Doch verknüpfte das Gericht diese Verurteilung mit Anmerkungen, die geeignet waren, Bestürzung im gegnerischen Lager hervorzurufen. Meine Arbeit wurde für seriös, jedoch gefährlich erachtet. Sie war gefährlich, weil ich nach Ansicht der Justizbeamten anderen Personen anscheinende die Möglichkeit ließ, meine Erkenntnisse zu strafbaren Zwecken auszunützen. Andererseits war diese Arbeit insofern seriös, als sie nach dem Dafürhalten des Gerichts kein Versäumnis, keine Leichtfertigkeit, keine vorsätzliche Unwissenheit, keine Lüge erkennen ließ, im Gegensatz zu den Behauptungen der Gegenpartei, die mich »der Beeinträchtigung Fremder durch Geschichtsfälschung (sic) bezichtigt hatte.
Die Zeugenaussagen betreffend, entschied das Gericht sogar:
»Herrn Faurissons Forschungsarbeiten betrafen die Existenz der Gaskammern, die, wenn man zahlreichen Zeugenaussagen Glauben schenkt, während des zweiten Weltkriegs dazu verwendet worden seien, einen Teil der von deutschen Behörden deportierten Personen systematisch zu töten.[Hervorhebung von mir]
Die Kammer faßte vortrefflich zusammen, was sie meinen »logischen Untersuchungsweg und meine »Argumentation nannte, und präzisierte, daß für mich
»die Existenz der Gaskammern, so wie sie seit 1945 gewöhnlich beschrieben werden, auf eine absolute Unmöglichkeit stoße, die allein ausreichen würde, sämtliche vorliegende Zeugenaussagen für ungültig zu erklären oder zumindest Zweifel an ihnen zu erheben. [Hervorhebung von mir]
Schließlich zog das Gericht aus diesen Rechtsgründen einen praktischen Schluß und verfügte für jeden Franzosen das Recht, nicht mehr an die Beweise und die Zeugen der Gaskammern zu glauben. Es entschied:
»Der Wert der von Herrn Faurisson verfochtenen Schlüsse [bezüglich der Gaskammern] untersteht also einzig der Beurteilung der Sachverständnigen, der Historiker und der Öffentlichkeit.
Zwei Wochen später reagierte Simone Veil in der Öffentlichkeit auf diesen für sie und ihre Glaubensgenossen so erschütternden Gerichtsbeschluß mit einer äußerst wichtigen Erklärung. Sie gab das Fehlen von Beweisen, Spuren und sogar Gaskammerzeugen zu, fügte aber sofort hinzu, daß dieses Fehlen leicht zu erklären sei, denn:
»Jeder weiß nun aber [behauptet sie], daß die Nazis diese Gaskammern zerstört und alle Zeugen systematisch beseitigt haben.&laqno;
Zum einen ist »jeder weiß kein Argument, das einer Juristin würdig ist. Zum anderen hat Simone Veil in dem Glauben, sie könnte sich möglicherweise aus der Affäre ziehen, ihren Fall eigentlich verschlimmert: Um zu verfechten, was sie behauptet, hätte sie nämlich nicht nur beweisen müssen, daß die Gaskammern existiert haben, sondern auch, daß die Nazis sie zerstört und alle Zeugen beseitigt hätten: ein riesiges verbrecherisches Unternehmen, bei dem man sich fragen kann, auf welchen Befehl hin, mit wem und welchen Mitteln die Deutschen es in aller Stille durchgeführt haben.
Wie dem auch sei! Wir nehmen Simon Veils Zugeständnis zur Kenntnis: Es gibt weder Beweise, noch Spuren, noch Zeugen der Gaskammern. Selbstverständlich versuchte S. Veil, ihre Leute zu beruhigen, und hüllte dieses erstaunliche Zugeständnis in konventionelle Bemerkungen ein. In einem "Ereignis-Interview", das im France-Soir Magazin vom 7. Mai 1983 (S. 47) unter dem Titel »Simone Veils Warnung bezüglich der Hitler-Tagebücher: "Man läuft Gefahr, den Völkermord zu verharmlosen" erschien, sagte sie unter anderem:
»Mich erstaunt heute die widersinnige Situation: Ein Hitler zugeschriebenes Tagebuch wird mit großem Werbeaufwand und viel Geld veröffentlicht, ohne daß man anscheinend große Vorsichtsmaßregeln traf, um sich seiner Authentizität zu versichern. Gleichzeitig müssen aber die Personen, die einen Prozeß gegen Faurisson angestrengt haben, weil dieser die Existenz der Gaskammern bestritten hatte, den formalen Nachweis von der Realität dieser Gaskammern erbringen. Jeder weiß nun aber, daß die Nazis diese Gaskammern zerstört und alle Zeugen systematisch beseitigt haben.
Eine solch folgenschwere Entscheidung wie die von S. Veil war nicht nur mit dem Desaster vom 26. April 1983 zu erklären, sondern mit einer ganzen Reihe von Ereignissen aus dem Jahr 1982, das für sie in Sachen Geschichte der Gaskammern und Glaubwürdigkeit der Zeugen ein besonders pechschwarzes Jahr gewesen war. Ich möchte hier nur drei dieser Ereignisse in Erinnerung bringen:
1. Am 21. April 1982 hatten Historiker, Politiker und ehemalige Deportierte in Paris eine Vereinigung gegründet, mit dem Ziel, Beweise für die Existenz und den Betrieb der Gaskammern zu suchen (ASSAG: Association pour l'étude des assassinats par gaz sous le régime national-socialiste -- Vereinigung zur Erforschung der Morde durch Gas unter dem NS-Regime), elf Jahre später hatte die Vereinigung immer noch keinen Beweis gefunden (das ist heute, im Jahre 1993, übrigens noch der Fall, da diese Vereinigung, deren Bestand laut Statut »auf die Erfüllung ihres Zwecks beschränkt ist, immer noch existiert).
2. Im Mai 1982 hatte das französische Ministerium für die ehemaligen Frontkämpfer eine bedeutende Ausstellung über die Deportation im Zeitraum 1933-45 (»Exposition de la déportation 1933-45) in Gang gebracht. Diese Ausstellung sollte dann in vielen franzöischen Städten gezeigt werden. Daraufhin ließ ich einen Text verbreiten, in dem ich den täuschenden Charakter dieser Ausstellung belegte: kein Beweis -- außer einem betrügerischen -- für die Existenz der NS-Gaskammern, auch kein genaues Zeugnis von ihrer Existenz hatte man den Besuchern vorlegen können; deshalb ließ Frl. Jacobs, die den Anstoß im Ministerium gegeben hatte, diese Wanderausstellung sofort einstellen.
3. Vom 29. Juni bis 2. Juli 1982 hatte in der Parise Sorbonne ein internationales Kolloquium über das »Nazi-Deustchland und die Judenvernichtung stattgefunden. Dieses Kolloquium war als entscheidende Antwort auf die revisionistische Offensive in Frankreich angekündigt worden und sollte mit einer aufsehenerregenden Pressekonferenz zu Ende gehen. Daraus war nichts geworden: Am Tag der Eröffnung hatten wir in der Eingangshalle der Sorbonne Exemplare meiner kurz zuvor erschienenen Réponse à Pierre Vidal-Naquet verteilt (was für uns nicht ohne Risiko war).3 Das Kolloquium fand unter Ausschluß der Öffentlichkeit und einer bewegten Atmosphäre statt. Auf der Pressekonferenz schließlich sprachen die deiden Kolloquiumsveranstalter, die Historiker François Furet und Raymond Aron, nicht einmal das Wort "Gaskammer(n)" aus.
Ich sage oft, daß an jenem 2. Juli 1982 der Mythos der NS-Gaskammern und ihrer Augenzeugen gestorben ist oder seither in den letzten Zügen liegt, zumindest auf der Ebene der historischen Forschungen. Mitten in der Sorbonne hatte man also mit Bestürzung das Fehlen jeglichen festen Beweises und jeglicher glaubwürdigen Zeugen festgestellt. Zuvor hatte man jedoch herumposaunt, daß dieses Kolloquium dem »Unsinn von Faurisson ein Ende machen werde durch die Vorweisung unzähliger Beweise und Zeugnisse. Eine solche Stille nach solch einem Gepolter sprach Bände.
2. Das Schriftliche Zeugnis des Fajnzylberg-Jankowski
Ich sagte vorhin, daß bei meinem Prozeß kein einziger Zeuge das Risiko auf sich nahm, vor dem Gericht zu erscheinen. In letzter Minute hatte die Anklage dennoch das schriftliche Zeugnis eines in Paris lebenden Juden vorgelegt, den in den Zeugenstand zu rufen man sich wohl gehütet hatte. Bei diesem Juden handelte es sich um den berühmten Szmul Fajnzylberg, geboren am 23. Oktober 1911 im polnischen Stockek. Dieser ehemalige Kellner, atheistischer Jude und Kommunist, war politischer Delegierter der internationalen Brigaden in Spanien gewesen und drei Jahre im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau interniert.
In seinem kurzen schriftlichen Zeugnis behauptet er im wesentlichen, daß er im Krematorium von Auschwitz (Altes Krematorium oder Krematorium I) gearbeitet und einen guten Teil der Zeit mit seinen Kameraden eingeschlossen im Koksraum verbracht habe. Jedesmal, wenn die SS Juden im Nebenraum vergaste, sorgten jene nämlich dafür, daß das Sonderkommando in den Koksraum eingesperrt wurde, damit kein Jude den Vergasungsvorgang de visu feststellen konnte. War die Vergasung abgeschlossen, so befreiten die Deutschen die Mitglieder des Sonderkommandos und ließen sie die Opfer aufheben und verbrennen. Damit hätten die Deutschen denselben Personen den Mord verheimlicht und das Ergebnis des Mordes gezeigt!
Dieser Zeuge, der kein Augenzeuge ist, ist außerdem unter dem Namen Alter Feinsilber, Stanislaw Jankowski oder Kaskowiak bekannt. Sein Zeugnis kann man in den Heften von Auschwitz in anderer Form lesen.4
3. Die Niederlage der Zeugen beim ersten Zündel-Prozeß 1985
Der bedeutende Sieg, den der Revisionismus am 26. April 1983 in Frankreich errungen hatte, sollte 1985 beim ersten Zündel-Prozeß in Toronto bestätigt werden. Ich möchte kurz auf diesen Prozeß zurückkommen, um dessen Tragweite in jeder Hinsicht zu unterstreichen, insbesondere, was die Zeugenaussagen über die Gaskammern von Auschwitz betrifft: Erstmals seit dem Krieg sollten jüdische Zeugen in ein normales Kreuzverhör genommen werden. Im übrigen möchte ich, ohne die Bedeutung des Zündel-Prozesses aus dem Jahre 1988 minimieren zu wollen, erkennen lassen, daß der Prozeß von 1985 im Keim bereits alle Errungenschaften des zweiten im Jahre 1988 enthielt, den Leuchter-Report sowie sämtliche wissenschaftlichen Gutachten eingeschlossen, die danach, sozusagen im Kielwasser des Leuchter-Reports, vermehrt entstanden.
Sowohl 1985 als auch später, 1988, war ich der Berater von Ernst Zündel und seinem Anwalt Douglas Christie. Im Jahre 1985 hatte ich diese verantwortungsvolle Aufgabe nur unter der Bedingung angenommen, daß alle jüdischen Zeugen erstmals über die Tatsächlichkeit der berichteten Geschehnisse befragt würden, und das ohne Rücksicht. Ich hatte nämlich festgestellt, daß im Zeitraum 1945 bis 1985 die jüdischen Zeugen ein echtes Privileg genossen hatten. Niemals hatte ein Anwalt der Vertedigung gedacht oder gewagt, von ihnen materielle Erklärungen über die Gaskammern (genauer Standort, Aussehen, Maße, innere und äußere Struktur) oder über die Vergasungen (das Verfahren von Beginn an bis zum Schluß, die Vorsichtsmaßregeln vor, während und nach der Vollstreckung) zu verlangen. Nur in seltenen Fällen, wie im Prozeß Tesch, Drosihn und Weinbacher,5 hatten Anwälte vage Fragen materieller Natur gestellt, die für die Zeugen zwar verfänglich gewesen waren, sich aber immer am Rande der zentralen Fragen bewegten, die man hätte stellen müssen. Kein Anwalt hatte jedoch Aufschlüsse über eine Waffe verlangt, die er nie zu Gesicht bekommen hatte und die man ihm nie gezeigt hatte. Beim großen Nürnberger Prozeß (1945-46) waren die deutschen Anwälte diesbezüglich äußerst zurückhaltend gewesen. Beim Eichmann-Prozeß 1961 in Jerusalem hatte der Anwalt Dr. Robert Servatius die Frage nicht aufwerfen wollen: In einem Brief vom 21. Juni 1974 schrieb er mir in diesem Zusammenhang: »Eichmann hat selbst keine Gaskammer gesehen; die Frage wurde nicht diskutiert; er hat sich aber auch nicht gegen deren Existenz gewandt.6 Beim Frankfurter Auschwitz-Prozeß (1963-65) zeigten sich die Anwälte besonders scheu. Zugegebenermaßen war die Atmosphäre für die Verteidigung und die Angeklagten unerträglich. Dieser Schauprozeß wird wie ein Fleck auf dem Wappen der deutschen Justiz haften, auch auf der Person Hans Hofmeyers, der zunächst Landgerichtsdirektor, dann Senatspräsident war. In über 180 Sitzungen zeigten sich Richter und Geschworene, Staatsanwaltschaft und Kläger, Angeklagte und Verteidiger sowie Journalisten aus aller Welt damit einverstanden, daß man ihnen als einzige physische Darstellung der "Mordwaffe" eine Karte vom KZ Auschwitz und eine vom KZ Birkenau lieferte, auf denen an der Stelle der angeblichen Gaskammern zur Tötung von Menschen fünf winzige geometrische Figuren eingezeichnet worden waren mit den Bezeichnungen "Altes Krematorium" für Auschwitz, und "Krematorium II", "Krematorium III", "Krematorium IV" und "Krematorium V" für Birkenau! Diese Karten waren im Gerichtssaal ausgestellt.7 In revisionistischen Kreisen hat man öfter den Frankfurter Auschwitz-Prozeß mit den Hexenprozessen in den Jahren 1450 bis 1650 verglichen. In jenen Prozessen machte man sich wenigstens manchmal die Mühe, die Hexensabbate zu schildern oder zu zeichnen. Beim Frankfurter Prozeß baten nicht einmal die Anwälte, die einen Zeugen wie Filip Müller in Schwierigkeiten brachten, einen jüdischen Zeugen oder einen reumütig gewordenen deutschen Angeklagten, ihnen ausführlicher zu beschreiben, was er gesehen haben wollte. Obwohl einige deutsche Anwälte bei den zwei Besichtigungen der Justiz an Ort und Stelle des Mordes in Auschwitz zugegen waren, verlangte offenbar kein einziger technische Erklärungen oder eine kriminologische Expertise der Mordwaffe. Ganz im Gegenteil, einer von ihnen, der Frankfurter Anwalt Anton Reiners, trieb die Willfährigkeit derart weit, daß er sich von Journalisten fotografieren ließ, wie er gerade den Deckel des Stutzens hob, durch welchen die SS-Männer die Zyklon B-Granulate in die vermeintliche Gaskammern von Auschwitz hineingeschüttet hätten.
Deshalb war ich 1985 in Toronto wohl entschlossen, diesem Mißstand ein Ende zu machen, das Tabu zu brechen und allem voran die Fragen an die Sachverständigen und jüdischen Zeugen zu stellen oder vielmehr durch D. Christie stellen zu lassen, die man normalerweise in jedem Prozeß stellt, in dem man gehalten ist festzustellen, ob ein Verbrechen begangen wurde, und wenn ja, von wem, wann und wie. Zum Glück für mich nahm E. Zündel meine Bedingungen an, und D. Christie willigte ein, diese Richtlinie zu befolgen und den Sachverständigen und Zeugen die Fragen zu stellen, die ich ihm vorbereiten würde. Ich war überzeugt, daß sich auf diese Weise alles ändern könnte und der mit so viel falschen Zeugenaussagen gewobene Schleier zerreißen würde. Ich rechnete trotzdem nicht mit einem Freispruch von E. Zündel, und wir hatten uns alle damit abgefunden, den Preis für unseren Wagemut zu zahlen. Andererseits hatte ich die Hoffnung, daß mit Hilfe dieses charakterfesten, tiefblickenden Mannes und dank seines unverzagten Anwalts die Geschichte, wenn nicht die Justiz, endlich die Legende besiegen würde.
Bereits beim ersten Kreuzverhör brach in den Reihen der Anklage Panik aus. Jeden Abend, bis spät in die Nacht hinein, bereitete ich die zu stellenden Fragen vor. Morgens übergab ich sie mit den entsprechenden Akten dem Anwalt Doug Christie, der seinerseits mit Hilfe seiner Mitarbeiter eine hauptsächlich juristische Aufgabe erledigte. Bei den Kreuzverhör-Sitzungen hielt ich mich dicht am Pult des Anwalts und versorgte diesen unermüdlich auf Klebeetiketten mit Zusatzfragen, die je nach den Antworten des Sachverständigen oder des Zeugen einzubringen waren.
Der von der Anklage genannte Sachverständige war Dr. Raul Hilberg, der Verfasser von The Destruction of the European Jews. Er mußte Tag für Tag eine solche Demütigung hinnehmen, daß er 1988, von einem neuen Staatsanwalt für einen neuen Zündel-Prozeß ersucht, ablehnte, nochmals als Zeuge auszusagen: Er begründete seine Ablehnung in einem vertraulichen Brief, in dem er seine Befürchtung eingestand, sich erneut den Fragen von D. Christie stellen zu müssen. Raul Hilbergs Kreuzverhör hatte eindeutig erkennen lassen, daß man letztlich keinen einzigen Beweis für die Existenz eines Befehls, oder eines Plans, oder einer Anweisung, oder eines Etats für das angebliche Unternehmen zur physischen Ausrottung der Juden besaß; man besaß ebensowenig eine Expertise der Mordwaffe (Gaskammer oder Gaswagen) oder einen Autopsiebericht, der die Ermordung eines Häftlings durch Giftgas feststellte. Gab es aber in Ermangelung von Beweisen, Waffe und Leichen wenigstens Augenzeugen des Verbrechens?
Eine Zeugensaussage muß immer überprüft werden. Das erste übliche Mittel, diese Überprüfung vorzunehmen, ist, die Behauptung des Zeugen mit dem Ergebnis von Untersuchungen oder Expertisen bezüglich des Tatbestands des Mordes zu konfrontieren. Im vorliegenden Fall hatte es weder Untersuchungen noch Expertisen über die vermeintlichen Gaskammern von Auschwitz gegeben. Das erschwerte jedes Kreuzverhör, doch durfte diese Schwierigkeit nicht als Entschuldigung dienen: Ein Kreuzverhör war sogar um so notwendiger, als sonst kein Mittel mehr blieb zu erfahren, ob der Zeuge die Wahrheit sagte oder nicht.
4. Jüdische Zeugen werden endlich ins Kreuzverhör genommen: A. Friedmann und Dr. R. Vrba
Den Lesern, die sich für die technischen und dokumentarischen Mittel interessieren, mit denen wir trotzdem in der Lage waren, die beiden jüdischen Hauptzeugen, Arnold Friedmann und Dr. Rudolf Vrba, ins Kreuzverhör zu nehmen, kann ich die Lektüre der Abschrift der Gerichtsverhandlung von 1985 nur empfehlen.8 Die Seiten 304 bis 371 geben die Vernehmung und das Kreuzverhör von Arnold Friedmann wieder; letzterer bricht auf den Seiten 445 und 446 zusammen, als er schließlich zugibt, daß er eigentlich nichts gesehen und nur vom Hörensagen berichtet hat, weil er, das waren seine Worte, überzeugende Leute kennengelernt hatte. Möglicherweise hätte er eher den Standpunkt von D. Christie als den dieser Leute eingenommen, wenn D. Christie ihm damals hätte sagen können, was er ihm jetzt sagte!
Dr. Vrba war ein außerordentlich wichtiger Zeuge. Man kann sogar behaupten, daß er für diesen Prozeß der Anklage gelungen war, mit Dr. Raul Hilberg den Sachverständigen Nr. 1 und mit Dr. Rudolf Vrba den Zeugen Nr. 1 in Sachen "Holocaust" anzuwerben. Das Zeugnis des letzteren war eine der Hauptquellen des berühmten War Refugee Board Report über die German Extermination Camps -- Auschwitz and Birkenau gewesen, der im November 1944 vom Executive Office of the President [Roosevelt] veröffentlicht worden war. Dr. Vrba war ebenfalls Mitverfasser von I Cannot Forgive,9 neben Alan Bestic, der in seinem Vorwort über ihn schrieb: »Indeed I would like to pay tribute to him for the immense trouble he took over every detail: for the meticulous, almost fanatical respect he revealed for accuracy [Ich möchte ihm wirklich meine Anerkennung für die riesige Mühe aussprechen, die er sich bei jedem Detail machte; für den minutiösen, nahezu fanatischen Respekt vor der Genauigkeit].
Möglicherweis hat kein Gericht jemals einen Zeugen erlebt, der sich mit solcher Bestimmtheit über die Gaskammern von Auschwitz äußerte. Am Schluß des Kreuzverhörs kippte die Lage jedoch derart um, daß Dr. R. Vrba nur noch eine Erklärung für seine Irrtümer und Lügen hatte. Er gab zu, in seinem Buch von der »poetic licence Gebrauch gemacht zu haben bzw. von der »licentia poetarum, wie er es mit ersichtlichem Vergnügen auf Latein formulierte!
Zum Schluß trat eine überraschende Wendung ein: Der Staatsanwalt Griffiths, der diesen höchst prominenten Zeugen bestellt hatte und mittlerweile ob der Lügen des Dr. R. Vrba offenbar aufgebracht war, schoß ihn selber mit folgender Frage nieder:
»You told Mr. Christie several times in discussing your book I Cannot Forgive that you used poetic licence in writting that book. Have you used poetic licence in your testimony? [Im Zusammenhang mit Ihrem Buch Ich kann nicht vergeben haben Sie Herrn Christie mehrmals gesagt, Sie hätten beim Schreiben Ihres Buches dichterische Freiheit walten lassen. Haben Sie bei Ihrer Zeugenaussage von der dichterischen Freiheit Gebrauch gemacht?] (S. 1636).
Der falsche Zeuge versuchte, den Hieb abzuwenden, doch gab ihm der Staatsanwalt mit einer zweiten ebenso heimtücksichen Frage bezüglich der von Vrba angegebenen Zahl an Vergasten den Rest: Der Zeuge brachte nur Gewäsch heraus. Griffiths schickte sich an, ihm eine dritte, letzte Frage zu stellen, als plötzlich die Sache ein schnelles Ende nahm, und man hörte den Staatsanwalt zum Richter sagen: »I have no further questions for Dr. Vrba [Ich habe keine weiteren Fragen an Dr. Vrba] (S. 1643).
Mit verstörtem Gesicht verließ der Zeuge den Zeugenstand. Das Verhör, das Kreuzverhör und das abermalige Verhör dieser Persönlichkeit füllen 400 Seiten (S. 1244-1643) der Abschrift aus. Diese Seiten könnten in einer Rechtsenzyklopädie unter dem Stichwort "Methoden zur Feststellung einer Falschaussage" stehen.
5. Die Anklage verzichtet darauf, Zeugen zu bestellen
Drei Jahre später, im Jahre 1988, nämlich bei dem gegen E. Zündel angestrengten Berufungsprozeß, hielt die Staatsanwaltschaft es für geraten, jeglichem Rückgriff auf Zeugen zu entsagen. Die kanadische Justiz hatte offenbar aus dem ersten Prozeß gelernt: Es gab keine echten Zeugen für die Existenz und den Betrieb der NS-Gaskammern.
Alle Länder der Welt haben die Lektion allmählich begriffen. Im Klaus Barbie-Prozeß 1987 in Frankreich war von den Gaskammern in Auschwitz die Rede, doch bot man eigentlich keine Zeugen von diesen Gaskammern auf.10 Der mutige, jedoch micht kühne Verteidiger Jacques Vergès wich lieber dem Thema aus. Das war ein Glück für die jüdischen Anwälte, die nichts mehr befürchteten, als mich an der Seite von J. Vergès zu sehen. Wäre dieser auf mein Angebot, ihn zu beraten, eingegangen, hätten wir in Frankreich dem Mythos von den Gaskammern einen furchtbaren Schlag versetzt.
Bei einigen revisionistischen Prozessen in Frankreich haben manchmal jüdische Zeugen von diesen Gaskammern erzählt, aber keiner hat vor Gericht bestätigt, eine gesehen oder einer Vergasung beigewohnt zu haben.
Heutzutage machen sich die Zeugen der Gaskammern äußerst rar, und der Demjanjuk-Prozeß in Israel, der einmal mehr gezeigt hat, wie geläufig die Falschaussage in dieser Sache ist, hat zu dieser Entwicklung beigetragen. Noch vor einigen Jahren kam es vor, daß alle Juden, die sich »als überlebende Zeugen der Gaskammern von Auschwitz ausgaben, mich im hinteren Gerichtssaal ausfallend ansprachen. Sie zeigten mir ihre Tätowierungen. Ich brauchte sie nur zu bitten, mir in die Augen zu schauen und mir eine Gaskammer zu beschreiben, und sie erwiderten mir unweigerlich: »Wie könnte ich das? Hätte ich eine Gaskammer mit eigenen Augen gesehen, würde ich heute nicht mit Ihnen reden. Ich wäre auch vergast worden. Das führt uns, wie man sieht, zu Simone Veil und ihrer Erklärung vom 7. Mai 1983 zurück, und wir haben gesehen, was davon zu halten ist.
6. Medienzeugen
Außer den Gerichtszeugen gibt es auch Medienzeugen der Gaskammern bzw. der Vergasungen von Auschwitz und Birkenau. Man denkt hier an die Namen Olga Lengyel, Maurice Benroubi, André Rogerie, Robert Clary usw. Meine Bibliothek ist voll von diesen Erzählungen, die voneinander abgeschrieben sind. Paul Rassinier war der erste, der uns zeigte, wie die Unwahrheit dieser Zeugenaussagen nachzuweisen ist. Er hat es unter anderem für das KZ Auschwitz in Le Véritable Procès Eichmann ou les Vainquers incorrigibles11 getan, wo der Anhang V Miklos Nyiszlis Buch Médecin à Auschwitz12 gewidmet ist.
In den fünfziger bis achtziger Jahren hatten die Revisionisten schon einiges Interesse, solche kritischen Untersuchungen von Zeugenaussagen durchzuführen. Heutzutage ist diese Übung meines Erachtens überflüssig geworden. Wir sollen davon absehen, »auf die Krankenwagen zu schießen und es den Exterminationisten selbst und Jean-Claude Pressac im besonderen überlassen, diese Subliteratur zu kritisieren, denn, wie heute feststellbar, die leidenschaftlichsten Exterminationisten gehen endlich durch die revisionistische Schule. Das Ergebnis ist manchmal witzig. Im Oktober 1991 kündete die Zeitschrift Le Déporté pour la liberté, das Organ der UNADIF (Union nationale des associations de déportés, internés et familles des disparus -- Nationaler Verband der Vereinigungen von Deportierten, Internierten und Angehörigen Verschollener) auf der ersten Seite an.
»In der Mitte dieser Nummer erster Teil des Zeugenberichts von Henry Bily, einem der ganz wenigen Überlebenden eines Sonderkommandos.
In der Novemberausgabe setzte H. Bily den Bericht seiner Erfahrungen in Auschwitz unter dem Titel »Mon histoire extraordinaire [Meine außergewöhnliche Geschichte] fort.
In der darauffolgenden Ausgabe des Déporté pour la liberté, Dezember 1991-Januar 1992, erschien nun aber eine »Richtigstellung nach der Veröffentlichung von Henry Bilys Text in unseren Spalten. Die Leitung und Redaktion der Zeitschrift legte die Fälschung an den Tag: H. Bily hatte im größten Teil seines Zeugenberichts
»ohne jede Quellenangabe ganze Passagen aus dem Buch (u.a. aus den Kapiteln 7 u. 28) von Dr. Myklos Nyiszli, Médecin à Auschwitz, abgeschrieben, das 1946 verfaßt, 1961 übersetzt und bei den éditions René Juillard erschienen ist. Unglücklicherweise wurden die Dr. Myklos Nyiszli ursprünglich unterlaufenen Fehler auch übernommen: die umfangreiche Entlehnung schließlich betrifft die Beschreibung der Tätigkeit vom Sonderkommando Auschwitz-Birkenau, in dem Henry Bily gearbeitet haben will.[...]
Aus dieser Analyse geht hervor, daß der Text von Henry Bily in keiner Weise als originaler persönlicher Zeugenbericht angesehen werden kann.
Die aufmerksamen Leser dieser Mitteilung ließ der Satz »Unglücklicherweise wurden die Dr. Myklos Nyiszli ursprünglich unterlaufenen Fehler auch übernommen erkennen, daß der jüdische Krawattenhändler H. Bily, um das Unglück vollständig zu machen, einen Zeugenbericht abgeschrieben hatte, der selber schon eine Fälschung war. Vor längerer Zeit hatte P. Rassinier, wie eben erwähnt, nachgewiesen, daß Médecin à Auschwitz (ein Werk, an dem übrigens Jean-Paul Sartre, der 1951 Auszüge in Les Temps modernes veröffentlicht hatte, hing) nur ein äußerst plumper Schwindel sein konnte. Viele Revisionsiten, insbesondere Carlo Mattogno,13 haben später diese Diagnose bestätigt. Meinerseits habe ich in meiner Besprechung von Jean-Claude Pressacs Buch Auschwitz: Technique and Operation of the Gas Chambers14 einen mit »Drôlerie [involontaire] de Pressac à propos de M. Nyiszli ([unbeabsichtigte] Posse von Pressac über M. Nyiszli) überschriebenen Exkurs eingeschoben. Ich darf diejenigen Leser, die sich mit den Falschaussagen über Auschwitz gern beschäftigen, darauf verweisen.15 Es sind Falschaussagen, die der Apotheker J.-C. Pressac mit vielen Verrenkungen, mühseligen Erfindungen und unnützen Spekulationen um jeden Preis zu verteidigen versucht, die er aber, ohne es zu wollen, auf immer diskreditiert.
7. Die Falschzeugen Elie Wiesel und Primo Levi
Über Elie Wiesel und Primo Levi sind einige Worte notwendig. Was den ersten betrifft, verweise ich auf meinen Artikel »Ein unredlicher Kronzeuge [Elie Wiesel].16 In La Nuit,17 einem biographischen Bericht vor allem über seine Internierung in Auschwitz und Birkenau, erwähnt E. Wiesel nicht einmal die Gaskammern, aber offensichtlich hält man ihn durch eine Art weltweite mediatische Vereinbarung für den Zeugen schlechthin des "Holocaust" und der Gaskammern. Seiner Ansicht nach rotteten die Deutschen die Juden massenweise aus, indem sie sie in Kohlefeuer oder Gluöfen stürzten! Der Schluß seines Zeugenberichts enthält eine höchst merkwürdige Episode (S. 129-135), von der ich seit Jahren erwarte, daß Elie Wiesel uns eine Erklärung geben möge. Im Januar 1945, erzählt er uns, überließen die Deutsche ihm und seinem Vater die Wahl, im Lager bis zur Ankunft der Sowjetrussen zu bleiben oder mit den deutschen Truppen abzuziehen. Nachdem Vater und Sohn sich miteinander besprochen hatten, beschlossen sie, mit ihren Ausrottern nach Deutschland zu gehen, anstatt auf ihre sowjetischen Befreier zu warten...18
In den Medien ist Primo Levi merkwürdigerweise posthum seit mehreren Jahren in die Reihe der Zeugen der Gaskammern von Auschwitz aufgestiegen. Er ist der Verfasser von Si c'est un homme.19 Der erste Teil des Buches ist der längste und bedeutenste: Er umfaßt 180 Seiten (S. 7-186) und wurde 1947 verfaßt. Der Autor schreibt bereits auf Seite 19, daß er erst nach dem Krieg von Vergasungen der Juden in Birkenau erfahren habe. Er selber arbeitete in Buna-Monowitz und hatte Birkenau nie betreten; deshalb spricht er nur äußerst vage und lediglich fünfmal von »der Gaskammer (S. 19, 48, 51, 135). Er begnügt sich, sie stets in der Einzahl und als Gerücht zu erwähnen, von dem »jeder spricht (S. 51). In seinem 1976, also fast dreißig Jahre später geschriebenen »Anhang ziehen die Gaskammern plötzlich kraftvoll ein: Innerhalb von sechsundzwanzig Seiten (S: 189-214), die angesichts ihres engeren Schriftbildes für dreißig Seiten gelten können, erwähnt sie der Autor elfmal (S. 193, 2mal; 198, 3mal; 201, 2mal; 202, 204, 210). An zwei Stellen spricht er von »Gas und an neuen Stellen von »Gaskammern (immer im Plural). Er schreibt, als wenn er sie gesehen hätte:
»Die Gaskammern waren nämlich als Duschräume getarnt mit Rohrleitungen, Hähnen, Umkleideräumen, Kleiderhaken, Bänken usw. (S. 198)
Er scheut sich nicht, außerdem zu schreiben:
»Die Gaskammern und die Krematorien waren mit Absicht konzipiert worden, um Menschenleben und -körper millionenfach zu vernichten; der entsetzliche Rekord geht an Auschwitz mit 24 000 Toten an einem einzigen Tag im Monat August 1944. (S. 201f.)
Elie Wiesel und Primo Levi sind nicht die einzigen Zeugen, die auf diese Weise ihre Erinnerungen "bereichert" haben.
Primo Levi war Chemieingenieur. Über seinen wissenschaftlichen Schiffbruch oder sein Delirium in Si c'est un homme siehe Pierre Marais, En lisant de près les écrivains chantres de la Shoah -- Primo Levi, Georges Wellers, Jean-Claude Pressac, 20 insbesondere das Kapitel »Le chimiste, la batterie de camion et ...les chambres à gaz [Der Chemiker, die Lkw-Batterie...und die Gaskammern] (S. 7-21), das Primo Levi betrifft. Dieser hat am 11. April 1987 Selbstmord begangen. Seiner Eigenschaft als Jude hatte er es verdankt, nicht erschossen zu werden, als er am 13. Dezember 1943, im Alter von 24 Jahren, von der faschistischen Miliz verhaftet worden war:
»Die Faschisten hatten ihn als Partisanen (er trug noch eine Pistole bei sich) gefangengenommen, und er hatte sich als Jude ausgegeben, um nicht auf der Stelle erschossen zu werden. Und als Jude wurde er den Deutschen ausgeliefert. Die Deutschen schickten ihn nach Auschwitz [...]21
Schluß
Zwischen 1945 und 1985 haben die vermeintlichen Gerichtszeugen der Gaskammern von Auschwitz ein ungewöhnliches Privileg genossen: man hat ihnen die Prüfung des Kreuzverhörs über die Tatsächlichkeit der Vorgänge erspart, von denen sie angebliche berichteten. Im Jahre 1985, im ersten der beiden Zündel-Prozesse in Toronto, erklärte sich der Anwalt Douglas Christie auf meine Anregung hin und mit meiner Unterstützung bereit, diesen Typus von Zeugen der Regel gemäß ins Kreuzverhör zu nehmen. Das Ergebnis war der Zusammenbruch der Zeugen Arnold Friedmann und Dr. Rudolf Vrba. Diese Niederlage war so schlimm, daß sich heute keine Zeugen mehr finden, die das Risiko auf sich nehmen, vor Gericht zu behaupten, sie hätten in Auschwitz oder in irgendeinem anderen Konzentrationslager des Dritten Reiches einer Vergasung beigewohnt.
Die vermeintlichen Medienzeugen ergießen sich weiterhin in der Welt des Rundfunks, des Fernsehens und des Buches, wo sie kaum Gefahr laufen, durch peinliche Fragen in Schwierigkeiten zu kommen. Aber auch diese Zeugen machen sich immer rarer, und es kann sogar vorkommen, daß sie von Verfechtern der Vernichtungsthese angeprangert werden. Letztere gehen nämlich zunehmend durch die Schule des Revisionismus, weil sie einsehen, daß sie sich bislang für die Lügen von zu vielen falschen Zeugen verbürgt haben, Lügen, die letztlich ihrer eigenen Sache teuer zu stehen kommen.
Da es nun offenkundig immer riskanter ist, sich als Zeuge der Gaskammern zu präsentieren wie der Jude Filip Müller es noch 1979 tat, ist die sich heute zunehmend durchsetzende Lösung diejenige, die Simone Veil bereits am 7. Mai 1983 hatte annehmen müssen infolge eines Beschlusses der Pariser Berufungskammer vom 26. April 1983, die die Ansicht vertrat, meine Arbeit über die Gaskammerfrage sei seriös, eine Arbeit, in der ich den Nachweis erbrachte, daß die vermeintlichen Zeugnisse gegen absolute physikalisch-chemische Gesetzmäßigkeiten verstoßen. Die von S. Veil befürwortete Lösung oder vielmehr Ausflucht besteht darin zu behaupten, daß es tatsächlich schon deshalb weder Beweise, noch Spuren, noch Zeugen des Mordes gebe, weil die Deutschen alle Beweise, alle Spuren und alle Zeugen beseitigt hätten. Eine solche Behauptung, abgesehen davon, daß sie absurd ist, braucht wiederum Beweise, die S. Veil nicht liefert. Das ist aber nicht so wichtig! Nehmen wir diese Behauptung zur Kenntnis, und merken wir uns -- nach S. Veil und denjenigen, die sich in der Praxis anscheinend ihrer These anschließen -- dieses von den Revisionisten schon lange aufgedeckte Offenkundigkeit: Es gibt nicht nur keine Beweise und Spuren der NS-Gaskammern, es gibt auch keine Zeugen.
Heute, Ende 1993, werden die Zeugnisse über die Gaskammern von Auschwitz diskreditiert, auch bei den Exterminationisten. Die auf Zeugnissen beruhende Geschichte weicht zunehmend einer Geschichte, die entweder auf Fakten oder auf naturwissenschaftlichen Argumenten gründet. Eben dies hatte ich in einem Artikel in Le Monde vom 29. Dezember 1978 und einem Brief vom 16. Januar 1979 an dieselbe Zeitung angeregt. Über zehn Jahre mußten vergehen, bevor unsere Gegner sich auf dem Feld, dem naturwissenschaftlichen Feld nämlich, vorwagten, wo ich sie aufforderte, sich mit uns zu messen. J.-C. Pressac wurde -- vor allem von dem Ehepaar Klarsfeld -- beauftragt, die "Zeugnis-Geschichte" zu verurteilen und sie durch eine wissenschaftliche oder wenigstens scheinbar wissenschaftliche Geschichte zu ersetzen.
Claude Lanzmann und die Anhänger der "Zeugnis-Geschichte" sind darüber verzweifelt.22 Die Revisionisten schätzen sich glücklich darüber. Ein halbes Jahrhundert ungeprüfter Zeugnisse muß nun endgültig der Suche nach Fakten und Beweisen auf gerichtlichem, naturwissenschaftlichem und historischem Gebiet weichen.
Abbildung 1: (Einzel-)Tür einer Gaskammer zur Hinrichtung einer einzigen Person je Vergasungsvorgang mit Blausäure (Baltimore, USA, 1954, Technologie der 30er Jahre). Die Hinrichtung eines Menschen mit Blausäure ist zwangsläufig viel komplizierter und gefährlicher für die Umgebung als eine Entlausung von Kleidungsstücken mit Blausäure (selbst in einer Degesch-Gaskammer).
Abbildung 2: Eine der drei Türen einer vermeintlichen NS-Gaskammer zur Hinrichtung Hunderter von Personen mit Zyklon B (Blausäure) in einem Vorgang (Auschwitz, Polen, Anfang der 40er Jahre, Krematorium I). Diese kleine, nicht gerade feste und völlig undichte (s. das Schlüsselloch) Tür ist zum Teil verglast und öffnet nach innen, das heißt in den Raum, in dem sich die Leichen angehäuft haben sollen.
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ANMERKUNGEN
1 Vgl. dazu E. Loftus, K. Ketcham, Witness for defense, St. Martins's Press, New York 1991, sowie den Beitrag von A. Neumaier im vorliegenden Band.
2 S. Veil, geborene Jacob, ehemalige französische Justizministerin, ehemalige Vorsitzende des europäischen Parlaments, war im Krieg im KZ Auschwitz interniert, ohne dabei Zeugin der Gaskammern geworden zu sein.
3 R. Faurisson, Réponse à Pierre Vidal-Naquet, La VieIlle Taupe, Paris 1982.
4 »Handschriften von Mitgliedern des Sonderkommandos, Hefte von Auschwitz, Sonderheft (I), Verlag Staatliches Auschwitz-Museum 1972, S. 32-71.
5 Über das Kreuzverhör des Zeugen Dr. Charles Siegesmund Bendel durch den Rechtsanwalt Dr. Zippel siehe »Excerpt from transcript of proceedings of a Military Court für the Trial of War Criminals held at the War Crimes Court, Curiohaus, Hamburg, on Saturday 2nd March, 1946, upon the trial of Bruno Tesch, Joachim Drosihn and Karl Weinbacher», transcript, p. 30f. (doc. NI-11953); komplett abgedruckt in: U. Walendy, Auschwitz im IG-Farben-Prozeß, Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, Vlotho 1981. Über diesen entsetzlichen Prozeß sollte man unbedingt lesen: Dr. William Lindsey, »Zyklon B, Auschwitz, and the Trial of Dr. Bruno Tesch, in The Journal of Historical Review, Fall 1983, S. 261-303. Die Studie wurde zum Teil in: Udo Walendy, Historische Tatsachen, Nr. 25 (1985), S. 10-23, wiedergegeben.
6 In den sogenannten Eichmann-Protokollen liest man allerdings, Eichmann habe nach eigenen Angaben in Polen eine Art "schnellaufbaubares Vergasungshäuschen" zum Einsatz im Gelände gesehen, wobei diese Aussage bereits für sich spricht: R. Aschenauer (Hg.), Ich, Adolf Eichmann, Druffel, Leoni 1980, S. 179f. (Anm. E. Gauss)
7 Abgebildet sind beide Karten in Hermann Langbein, Der Auschwitz-Prozeß. Eine Dokumentation, 2. Bde., Europäische Verlagsanstalt, Frankfurt/Main 1965, 1027. S., hier S. 930ff. Für eine ausführliche Studie über den Prozeß siehe Dr. Wilhelm Stäglich, Der Auschwitz-Mythos. Legende oder Wirklichkeit? Eine kritische Bestandsaufnahme, Grabert-Verlag, Tübingen 1979, XII-492 S.
8 Queen versus Zündel, Toronto, Ontario, Kanada, 7. Januar 1985.
9 Bantam, New York 1964; dt.: Ich kann nicht vergeben, Rütten & Loening, München 1964.
10 Im Prozeß gegen Gottfried Weise wegen angeblicher Morde in Auschwitz 1988 in Wuppertal wurden die Gaskammern nicht erwähnt, vgl. den Beitrag von C. Jordan im Buche. (Anm. E. Gauss)
11 Les Sept Couleurs, Paris 1962.
12 dt.: Im Jenseits der Menschlichkeit. Ein Gerichtsmediziner in Auschwitz. Aus dem Ungarischen v. Angelika Bihari, Dietz-Verlag, Berlin 1992.
13 »Medico ad Auchwitz: Anatomia di un falso, Edizioni La Sfinge, Parma 1988.
14 Beate Klarsfeld Foundation, New York 1989.
15 R. Faurisson, »Auschwitz: Technique and Operation of the Gas Chambers, 1989, ou Bricolage et "gazouillage" à Auschwitz et Birkenau selon Pressac, Revue d'histoire révisionniste, November 1990, S. 126-130.
16 Deutschland in Geschichte und Gegenwart, Juni 1988 (S. 11-14); siehe ebenfalls »Un grand faux témoin: Elie Wiesel (suite), in Nouvelle Vision, September 1993, S. 19-24, wiedergegeben mit meiner Erlaubnis in einem deutschen Flugblatt vom 29. Juli 1993: »Elie Wiesel, ein unredlicher Kronzeuge (2. Teil)
17 Les Editions de Minuit, Paris 1958, mit einem Vorwort von François Mauriac.
18 Ein Aspekt, der nicht uninteressant ist: In der deutsche Ausgabe dieses Buches (Die Nacht zu begraben, Elisha, deutsche Übersetzung von Curt Meyer-Clason, Ullstein, Fankfurt/Main-Berlin 1962, S. 17-153) wurden die Kremierungsöfen der Originalausgabe abgeschafft und durch Gaskammern (einschließlich in Buchenwald) ersetzt. Diesen Fund verdanke ich dem Schweizer Revisionisten Jürgen Graf, und der deutschen, in Frankreich lebenden Revisionistin A. W. danke ich für die Liste der fünfzehn Textstellen, in denen der deutsche Übersetzer es für richtig hielt, da Gas zu übersetzen, wo es im Original keines gab (s. Anhang zu diesem Beitrag). Im Dezember 1986 war ich in Oslo, um der Verleihung des Nobelpreises an Elie Wiesel beizuwohnen. Mit Freunden hatte ich ein damals schon mit Elie Wiesel, un grand faux témoin überschriebenes Flugblatt verteilt. Einige Monate später prangerte Pierre Vidal-Naquet, der wohl verbissenste meiner Widersacher, E. Wiesel als einen Mann an, »der alles Mögliche erzählt [...] man braucht nur einige Passagen von Nacht zu begraben, um zu wissen, daß manche seiner Schilderungen nicht stimmen und daß er sich letztlich in einen Shoah-Händler verwandelt. [Er] schadet der historischen Wahrheit, und das in ungeheurem Maße. Interview mit Michel Folco, in: Zéro, April 1987, S. 57.
19 Juillard, Presse Pocket, Paris 1993; Originalausgabe: Se questo è un uomo.
20 La Vieille Taupe, Paris 1991, 127 Seiten.
21 Ferdinand Camon, »Chimie/Levi , la mort, in Libération, 13. April 1987, S. 29
22 Siehe unter anderem den Artikel von Robert Redeker, den dieser in seiner Zeitschrift Les Temps Modernes unter dem Titel »La Catastrophe du révisionnisme November 1993, S. 1-6, veröffentlicht hat. Dort wird der Revisionismus wie das katastrophale Zeichen eines Epochenwechsels vorgestellt: »Auschwitz war -- und bleibt für den Verfasser -- eine »Mystik, das heißt ein mit einer religiösen Ehrfurcht umgebener Glaube; nun aber wird »Auschwitz zu seinem Bedauern ein Gegenstand historischer und technologischer Betrachtungen. Dieser Artikel war im Druck, als in dem Magazin Express ein ganzes Dossier über das neue Buch von J.-C. Pressac erschien: 23. September 1993, S. 76-80 u. 82-87. C. Lanzmann hat gegen diese Wendung der "Holocaust"-Geschichte heftig protestiert. Er schreibt: »Selbst zu deren Widerlegung werden die Argumente der Revisionisten somit legitimiert, die zum Bezugspunkt aller werden. Die Revisionisten besetzen das ganze Gelände., in: Le Nouvel Observateur, 30. September 1993, S. 97.
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Quelle: Grundlagen zur Zeitgeschichte. Ein Handbuch über strittige Fragen des 20. Jahrhunderts, herausgegeben von Ernst Gauss, Tübingen, Grabert Verlag, ISBN 3-87847-141-6 ISSN 0564-4186, S.99-110.
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ARTIKEL 19 der Menschenrechte: <Jederman hat
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dieses Recht umfaßt die unbehinderte Meinungsfreiheit und
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und Gedankengut durch Mittel jeder Art sich zu beschaffen, zu
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Nationen, 10 Dezember 1948