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Neue Erkenntnisse zur Frage der "Endlösung"

Wie die Briten zu dem Geständnis von Rudolf Höss, Kommandant von Auschwitz, gekommen sind

Professor Dr. Robert Faurisson

Rudolf Höss war der erste der drei aufeinanderfolgenden Kommandanten von Auschwitz. Er wird oft "der" Kommandant von Auschwitz genannt, und Niederschriften von ihm, die unter dem Titel Kommandant in Auschwitz veröffentlicht wurden, sind in der Öffentlichkeit bekannt. Er war am 15. April 1946 vor dem IMG als Zeuge erschienen, und in Anwesenheit von Pressevertretern der ganzen Welt gestand er die scheußlichsten Verbrechen, die die Menschheit jemals erlebt hat. Er sagte aus, er habe von Himmler persönlich den Befehl erhalten, die Juden zu vernichten. Seiner Schätzung nach habe man in Auschwitz 3 000 000 Menschen umgebracht, darunter 2500000 mittels Gaskammer. Diese Geständnisse waren falsch. Sie waren durch Folterung von ihm erpreßt worden. Man mußte bis 1983 warten, um zu erfahren, wer die Folterknechte und welcher Art die Folterungen waren.

Wie wir sehen werden, besteht das eigentliche Kernstück der Geständnisse von Höss, in chronologischer Reihenfolge, aus folgenden vier Teilen:

1. Eine am 14. (oder 15.?) März 1946 um 2 Uhr 30 morgens unterzeichnete Aussage. Es ist ein in deutscher Sprache abgefaßter maschinegeschriebener Text von acht Seiten.

Ich glaube nicht, daß zu normalen Zeiten irgendeine Gerichtsinstanz in einem demokratischen Land diese Seiten für eine Verwendung im gerichtlichen Verfahren in Betracht gezogen hätte. Das Dokument trägt nämlich keinen Kopf, kein Aktenzeichen und alle Seiten wimmeln nur so von teils mit der Schreibmaschine, teils mit der Hand geschriebenen Korrekturen, ohne daß auch nur die geringste Parafierung oder ein Hinweis auf die Anzahl der korrigierten oder ausgelassenen Wörter am Schluß des Schriftstücks zu finden ist.

Höss unterzeichnete das Papier zunächst einmal, nachdem er den Vermerk geschrieben hatte: »14. 3. 46, 2 31. « Nach zwei Zeilen, die eigentlich handgeschrieben sein müßten, die aber mit der Maschine geschrieben sind, verfährt er in der gleichen Weise. Diese Zeilen lauten:

»Ich habe das vorher Angeführte gelesen und bestaetige, daß es meinen eigenen Ausfuehrungen entspricht und dass es die reine Wahrheit ist.«

Dann folgen die Namen und Unterschriften von zwei Zeugen, nämlich von zwei britischen Sergeanten. Einer von ihnen gab kein Datum an, der andere trug das Datum vom 15. März ein. Dann folgt die Unterschrift eines Captains der 92nd Field Security Section, mit der bescheinigt wird, daß die beiden Sergeanten während des gesamten Vorgangs, als der Gefangene Höss seine Aussage machte, zugegen waren. Das Datum ist das vom 14. März 1946. Nichts weist auf den Ort der Vernehmung hin!

Die diesem Dokument von den Alliierten zugeteilte Numerierung ist NO-1210.

2. Eine eidesstattliche Erklärung (engl. affidavit), unterzeichnet am 5. April 1946, also 22 Tage später. Es handelt sich hierbei um einen maschinegeschriebenen Text von 2V4 Seiten, in englischer Sprache abgefaßt. Letzteres ist schon erstaunlich: Höss hat also hier eine eidesstattliche Erklärung nicht etwa in seiner Muttersprache, sondern in der Sprache seiner Bewacher unterzeichnet. Seine Unterschrift erscheint gleich dreimal: zunächst unterhalb der ersten beiden Seiten, dann auf der dritten und letzten Seite nach einem Text von vier Zeilen, auch in englischer Sprache abgefaßt und mit der Maschine geschrieben. Diese Zeilen haben folgenden Wortlaut:

»I understand English as it is written above. The above statements are true; this declaration is made by me voluntarily and without compulsion; after reading over the statement, I have signed and executed the same at Nurnberg, Germany, on the fifth day of April, 1946. «

(Ich verstehe Englisch, so wie es oben geschrieben ist. Obige Aussagen sind wahr; diese Erklärung wird von mir freiwillig und ohne Zwang gemacht; nach Durchlesen der Aussage habe ich dieselbe unterschrieben und unterfertigt in Nürnberg, Deutschland, am fünften Tage des April, 1946.)

Es folgt die Unterschrift des Oberstleutnants Smith W. Brockhart nach der Formulierung:

»Subscribed and sworn to before me this 5th day of April, 1946, at Nurnberg, Germany.«

(Unterzeichnet und beschworen vor mir heute am 5. Tage des April, 1946, in Nürnberg, Deutschland.)

Von der Form her ist dieser Text, wenn überhaupt möglich, noch unannehmbarer als der vorhergehende. Insbesondere wurden ganze Sätze mit handschriftlichen Großbuchstaben nach englischer Art eingefügt, während andere mit einem Federstrich durchgestrichen sind. Es gibt keine Parafierung dieser Korrekturen am Rande, keinen Hinweis auf die Anzahl der gestrichenen Wörter am Schluß des Dokuments. Die ihm von den Alliierten zugeteilte Numerierung ist PS-3868. Um die Tatsache zu verschleiern, daß Höss eine eidesstattliche Erklärung unterzeichnet hatte, die in englischer Sprache abgefaßt war, obwohl sie in seiner Muttersprache, d. h. in Deutsch, hätte abgefaßt werden müssen, und um die Streichungen, die Einfügungen und die Korrekturen verschwinden zu lassen, bediente man sich in Nürnberg folgender Schwindelmethode: Man schrieb den Text noch einmal mit der Maschine ins Reine und legte ihn als »Translation« (Übersetzung) vom Deutschen ins Englische vor! Aber der Betrüger überstürzte sich bei seiner Arbeit. Er glaubte, eine handschriftliche Einfügung im zehnten Absatz (von englischer Hand) sei eine solche am Schluß des neunten Absatzes. Das Ergebnis dieses Versehens ist, daß das Ende des neunten Absatzes völlig unverständlich ist. Es gibt somit zwei verschiedene Dokumente unter

der gleichen Nummer PS-3868, nämlich das von Höss unterzeichnete Schriftstück und die »Neufassung«. Diese »Neufassung«, anders ausgedrückt die grobe Fälschung, wurde dann vor dem Nürnberger Gerichtshof verwendet. Ein historisches Werk, in dem angeblich die HössErklärung PS-3868 abgedruckt ist, enthält diese »Neufassung«, aber ohne den Leser darauf hinzuweisen, sind darin das Ende des neunten Absatzes und der ganze zehnte Absatz einfach weggelassen worden. (Siehe Henri Monneray, La Persécution des Juifs dans les pays de l'Est présentée à Nuremberg, Paris, éditions du Centre de Documentation Juive, 1949, S. 159-162.)

3. Die von mir bereits erwähnte mündliche Aussage spektakulären Charakters, die am 15. April 1946, also zehn Tage nach Abfassung des Dokuments PS-3868, vor dem IMG gemacht wurde. Paradoxerweise war es ein Verteidiger, der das Erscheinen des R. Höss vor Gericht beantragt hatte, nämlich Kurt Kaufmann, Verteidiger von Ernst Kaltenbrunner. Dies geschah mit der offensichtlichen Absicht, darzulegen, daß nicht Kaltenbrunner, sondern Himmler für die mutmaßliche Menschenvernichtung verantwortlich war. Als die Reihe an den Vertreter der Staatsanwaltschaft (in diesem Falle an den beigeordneten US-Ankläger, Oberst Harlan Amen) kam, Höss zu verhören, tat er so, als lese er die von diesem unterzeichnete eidesstattliche Erklärung vor. In Wirklichkeit verlas er jedoch Auszüge aus der »Neufassung«. Harlan Amen gab einen Vorwand an, um den neunten Absatz (und zugleich damit den achten Absatz) nicht verlesen zu müssen. Indem er sich nach Verlesung eines jeden Teilabschnitts unterbrach, fragte er Höss jedesmal, ob es auch das sei, was dieser ausgesagt hatte. Er erhielt im ganzen und auf alles folgende Antworten:

»Jawohl«, »Jawohl«, »Jawohl«, »Ja, es stimmt«, eine zweizeilige Antwort (die eine Ungeheuerlichkeit beinhaltet, nämlich die Aussage, die ungarischen Juden seien ab 1943 getötet worden, obwohl doch der erste Transport dieser Juden erst am 16. Mai 1944 in Auschwitz eintraf), »Jawohl«, »Jawohl«, »Jawohl«, eine einzeilige Antwort, »Jawohl«, »Jawohl« (IMG-XI, S. 457-461).

Zu dieser Menschenvernichtung und diesen Gaskammern, d. h. zu einer Tat und einer Tatwaffe ohne Beispiel in der Geschichte, hätten normalerweise hundert Fragen gestellt werden müssen. Doch niemand stellte diese Fragen. Insbesondere verlangte Oberst Amen keinerlei Erläuterungen oder weitere Angaben zu diesem wahrhaft ungeheuerlichen Text, den er an diesem Tage in Anwesenheit von Journalisten verlas, die am nächsten Tage mit großen Schlagzeilen in ihren jeweiligen Zeitungen darüber berichteten.

4. Die gewöhnlich unter dem Titel Kommandant in Auschwitz zusammengefaßten Schriftstücke. Höss soll sie mit Bleistift und unter der Oberaufsicht seiner polnisch-kommunistischen Kerkermeister geschrieben haben. Er wurde am 2. April 1947 zum Tode verurteilt und 5 Tage später im Lager Auschwitz gehängt.

Man mußte bis 1958, also 11 Jahre warten, bis in deutscher Sprache das veröffentlicht wurde, was man seine »Memoiren« nennen könnte. Die Veröffentlichung erfolgte durch den Historiker Martin Broszat, ohne die bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen übliche Verfahrensweise zu respektieren. Broszat ging sogar so weit, Teilabschnitte einfach fortzulassen, bei denen allzu deutlich in Erscheinung getreten wäre, daß R. Höss (oder seine polnischen Herren) eigentlich bodenlose Dummheiten zu Papier gebracht haben, was sich natürlich nachteilig für die Glaubwürdigkeit aller seiner Berichte ausgewirkt hätte.

Die vier von mir beschriebenen Teile des Kernstücks der Höss-Geständnisse stehen eng miteinander in Zusammenhang. Bei genauer Betrachtung stellt man fest, daß es in keinem dieser Teile an Widersprüchen mangelt. Im wesentlichen bestätigen sie sich jedoch gegenseitig. Die acht Seiten des Dokuments NO-1210 werden gewissermaßen auf 2V4 Seiten von PS-3868 zusammengefaßt. Dieses Dokument diente als Kernstück der mündlichen Aussage des R. Höss vor dem IMG. Das Ganze wird schließlich durch die in Krakau verfaßten »Memoiren« gekrönt. Grundlage und Modell ist daher das Dokument NO-1210, auf das ich noch zurückkommen werde.

Höss' Enthüllungen in Polen über sein erstes vor den Briten abgelegtes Geständnis (Dok. NO-1210 vom 14. oder 15. 3.1946)

Der Krieg ging am 8. Mai 1945 in Deutschland zu Ende. Höss fiel den Briten in die Hände, die ihn zunächst in ein SS-Lager steckten. In seiner Eigenschaft als Berufslandwirt wurde er frühzeitig entlassen. Zu diesem Zeitpunkt wußten seine Häscher noch nichts von der Bedeutung ihres Fangs. Eine Arbeitsvermittlungsstelle wies ihm auf einem Bauernhof in der Nähe von Flensburg, unweit der deutsch-dänischen Grenze, eine Stelle als Landarbeiter zu. Dort blieb er acht Monate, während die britische Militärpolizei nach ihm suchte. Seine Familie, mit der er Verbindung halten konnte, wurde streng überwacht und häufigen Hausdurchsuchungen unterworfen. In seinen »Memoiren« berichtet Höss über die Umstände seiner Verhaftung und über das, was sich danach ereignete. Die ihm von den Briten zuteilgewordene Behandlung war offenbar besonders brutal.

Auf den ersten Blick ist man erstaunt darüber, daß die Polen Höss gestattet haben, derart schwerwiegende Enthüllungen über die britische Militärpolizei zu machen. Wenn man darüber nachdenkt, kommt man jedoch zu dem Schluß, daß die Polen sich vielleicht durch einen oder mehrere Beweggründe, wie nachstehend aufgeführt, haben leiten lassen:

-- durch den Wunsch, diesem Geständnis den Anschein der Aufrichtigkeit und Wahrhaftigkeit zu verleihen;

-- durch die Absicht, beim Leser dieses Schriftstücks einen für die polnischen Kommunisten günstigen Vergleich zwischen den britischen und polnischen Vernehmungsmethoden vorzutäuschen. Höss sagt nämlich weiter unten aus, man habe ihn in der ersten Zeit seiner Haft in Krakau beinahe physisch und moralisch »fertig gemacht«, aber in der Folgezeit habe man ihn »so anständig und entgegenkommend« behandelt, daß er eingewilligt habe, seine »Memoiren« zu schreiben;

-- durch die Notwendigkeit, für gewisse Absurditäten in dem Schriftstück (NO-1210), das die britischen Militärpolizisten Höss unterschreiben ließen, eine Erklärung anzubieten. Eine dieser Absurditäten besteht nämlich darin, das Vorhandensein eines »Vernichtungslagers« an einem Ort zu erfinden, der niemals auf einer polnischen Landkarte verzeichnet war, nämlich »Wolzek bei Lublin«. Eine Verwechslung mit Belzec kommt übrigens nicht in Frage, denn Höss spricht selbst von drei Lagern, nämlich »Belzek« (sic), »Tublinka« (sie) und »Wolzek bei Lublin«. Weiter unten ist »Treblinka« richtig buchstabiert. Es sei beiläufig festgestellt, daß die Lager von Belzec und Treblinka überhaupt noch nicht existierten, als Himmler laut Höss zu diesem gesagt haben soll, diese Lager seien bereits als »Vernichtungslager« in Betrieb (Juni 1941). Lesen Sie nachstehend, mit welchen Worten Höss nacheinander über seine Verhaftung durch die Briten, über seine Unterzeichnung des Dokuments, das später die Bezeichnung NO-1210 bekam, über seine Überstellung nach Minden a. d. Weser, wo die ihm zuteilgewordene Behandlung noch schlimmer war, als vorher in Heide, über seinen Aufenthalt im Gefängnis des IMG in Nürnberg und schließlich über seine Abschiebung nach Polen berichtet:

»Am 11. März (1946) 23 Uhr wurde ich verhaftet. Meine Giftphiole war zwei Tage vorher zerbrochen. Da ich beim ersten Aufschrecken aus dem Schlaf auch noch annahm, es handle sich um einen der dort häufig vorkommenden Raubüberfälle, gelang die Verhaftung. Es wurde mir übel zugesetzt durch die Field Security Police. Ich wurde nach Heide geschleift, ausgerechnet in die Kaserne, in der ich von den Engländern acht Monate vorher entlassen worden war. Unter schlagenden Beweisen kam meine erste Vernehmung zustande. Was in dem Protokoll drin steht, weiß ich nicht, obwohl ich es unterschrieben habe. Doch Alkohol und Peitsche waren auch für mich zuviel. Die Peitsche war meine eigene, die durch Zufall in das Gepäck meiner Frau geraten war. Kaum hat je mein Pferd einen Schlag damit bekommen, noch viel weniger Häftlinge. Doch der eine Vernehmende war wohl der Ansicht, daß ich ununterbrochen damit Häftlinge verdroschen hätte. Ich kam nach einigen Tagen nach Minden a. d. Weser, dem Hauptvernehmungsplatz der englischen Zone. Dort wurde mir noch mehr zugesetzt durch den 1. englischen Staatsanwalt, einen Major. Das Gefängnis entsprach dessen Verhalten. Nach drei Wochen wurde ich überraschend rasiert, es wurden mir die Haare geschnitten, und ich durfte mich auch waschen.

Seit meiner Verhaftung waren meine Handschellen nicht geöffnet worden. Am anderen Tage wurde ich mit einem aus London herübergeholten Kriegsgefangenen, der Entlastungszeuge für Fritzsche war, im Pkw nach Nürnberg überführt. Die Haft dort beim IMT (International Military Tribunal) war geradezu ein Sanatoriumsaufenthalt nach dem Vorhergegangenen. Ich saß im Bau der Hauptangeklagten und konnte diese täglich sehen, wenn sie zu der Verhandlung geführt wurden. Fast täglich waren dort Besichtigungen von Vertretern aller alliierten Länder. Ich wurde auch stets als ganz besonders interessantes Tier gezeigt. Nach Nürnberg war ich gekommen, weil mich der Verteidiger Kaltenbrunners als Entlastungszeuge angefordert hatte. Es ist mir nie aufgegangen und auch heute noch unerklärlich, wie ich, ausgerechnet ich, Kaltenbrunner entlasten sollte. Während die Haft in jeder Hinsicht gut war - ich habe, soviel ich nur Zeit hatte, gelesen, es war eine reichhaltige Bibliothek benutzbar waren die Vernehmungen wirklich nicht angenehm nicht etwa physisch, aber um so stärker psychisch. Ich kann es den Vernehmenden auch nicht verübeln, es waren alles Juden. Psychologisch wurde ich beinahe seziert - so genau wollte man alles wissen -, auch von Juden. Von ihnen wurde ich absolut nicht darüber im Zweifel gelassen, was mir noch alles bevorstünde.

Am 25. Mai, ausgerechnet an unserem Hochzeitstag, wurde ich mit v. Burgsdorff und Bihler [Bühler] zum Flugplatz gefahren und dort polnischen Offizieren übergeben. Mit einer USA-Maschine ging es über Berlin nach Warschau.«

(Rudolf Höss, Kommandant in Auschwitz, Autobiographische Aufzeichnungen. Eingeleitet und kommentiert von Martin Broszat, Deutsche Verlagsanstalt Stuttgart, 1958, S. 145-146.)

Enthüllungen über die britischen Folterer des R. Höss (1983)

Historiker der revisionistischen Schule haben schon seit langem den Beweis erbracht, daß die verschiedenen Geständnisse des R. Höss so viele grobe Irrtümer, Unsinnigkeiten und Unmöglichkeiten enthalten, daß es nicht mehr möglich ist, ihnen noch irgendwelche Glaubwürdigkeit beizumessen, so wie es die Richter in Nürnberg und Krakau seinerzeit taten und wie es die Hofhistoriker immer noch tun, ohne sie überhaupt auf ihren Inhalt hin zu überprüfen oder die Umstände, unter denen diese Geständnisse erpreßt worden waren, vorher genau zu untersuchen. Aller Wahrscheinlichkeit nach, so sagen die Revisionisten, war Höss von Männern der 92nd Field Security Section gefoltert worden. Doch diese Annahme bedurfte noch einer Bestätigung. Diese Bestätigung erfolgte 1983 mit der Veröffentlichung eines englischen Buches, das den Namen des hauptsächlichen Folterers (eines britischen Sergeanten jüdischer Abstammung) enthält und worin über die Umstände der Festnahme des R. Höss und seines Verhörs dritten Grades berichtet wird.

Verfasser dieses Buches ist Rupert Butler. Es kam 1983 heraus (Hamlyn Paperbacks). R. Butler hat noch drei weitere Bücher geschrieben: The Black Angels, Hand of Steel, und Gestapo, erschienen im gleichen Verlag. Das uns interessierende Buch trägt den Titel: Legions of Death. Seine Tendenz ist antinazistisch. R. Butler sagt, er habe, um dieses Buch schreiben zu können, Forschungen beim »Imperial War Museurn«, beim »Institute of Contemporary History and Wiener Library« und bei anderen ebenso angesehenen Institutionen angestellt. Am Anfang seines Buches bringt er diesen Institutionen und außerdem zwei Personen gegenüber seinen Dank zum Ausdruck. Eine der genannten Personen ist Bernard Clarke, »der Rudolf Höss, den Kommandanten von Auschwitz, gefangennahm«. Butler zitiert in seinem Buch auszugsweise aus den Aufzeichnungen Clarkes.

Danach hegt Bernard Clarke offensichtlich keinerlei Gewissensbisse, sondern ist sogar von einem gewissen Stolz darüber erfüllt, einen »Nazi« gefoltert zu haben. Auch Rupert Butler sieht darin keineswegs etwas Verwerfliches. Weder der eine noch der andere messen ihren Enthüllungen besondere Bedeutung bei. Sie erzählen, daß Höss am 11. März 1946 festgenommen wurde und daß drei Tage erforderlich waren, um eine »zusammenhängende Aussage« von ihm zu bekommen. Offensichtlich sind sie sich dessen nicht bewußt, daß diese »zusammenhängende Aussage« (»coherent statement«) nichts anderes ist als jenes wahrhaft verrückte »Geständnis«, das am 14. oder 15. März 1946 um 2 Uhr 30 in der Frühe von dem keuchenden Opfer der Folterungen unterzeichnet wurde. Dieses »Geständnis« genügte dann, um das Schicksal des R. Höss endgültig zu besiegeln und die Geschichte des Mythos von Auschwitz, des angeblichen Haupttatorts der Judenvernichtung - vorwiegend unter Einsatz der »Gaskammern« -, für immer festzuschreiben.

Am 11. März 1946 dringen Bernard Clarke und fünf weitere Spezialisten des britischen geheimen Nachrichtendienstes (British Intelligence Service) in Uniform, fast alle von ihnen von hoher Gestalt und bedrohlich aussehend, in die Wohnung von Frau Höss ein. Die sechs Männer, schreibt Butler, sind »alle auf die ausgeklügeltsten Techniken des ununterbrochenen und erbarmungslosen Verhörs gedrillt worden« (S. 235). Clarke schrie Frau Höss an:

»Wenn Sie nicht sagen (wo Ihr Mann ist), liefern wir Sie den Russen aus, die Sie dann vor ein Erschießungskommando stellen. ihr Sohn wird nach Sibirien verschleppt. «

Frau Höss bricht schließlich zusammen und gibt sowohl den Aufenthaltsort ihres Mannes als auch den falschen Namen, unter dem er sich versteckt hält, preis. Clarke:

»Eine entsprechende Einschüchterung des Sohnes und der Tochter brachte genau die gleichen Auskünfte hervor.«

Der jüdische Sergeant und die fünf anderen Verhörspezialisten des »dritten Grades« machen sich dann auf die Suche nach R. Höss, den sie mitten in der Nacht überraschen. Er liegt in einer der vielen Nischen in einem Raum des Bauernhofes, der normalerweise als Schlachtraum benutzt wird.

Clarke »erinnert sich lebhaft«:

»Er lag ganz oben auf einer dreigeschossigen Schlafkoje und war mit einem neuen seidenen Schlafanzug bekleidet. Wir fanden später heraus, daß er seine Cyanidpille, die ja die meisten von ihnen bei sich trugen, verloren hatte. Nicht daß er eine große Chance gehabt hätte, sie zu benutzen, denn wir hatten ihm schon eine Taschenlampe ins Maul gerammt. «

Höss stieß beim bloßen Anblick der britischen Uniformen einen Schreckensruf aus.

Clarke brüllte: »Wie heißen Sie?«

Jedesmal wenn die Antwort ðFranz LangÐ lautete, krachte Clarkes Faust ins Gesicht des Gefangenen. Beim vierten Schlag brach Höss zusammen und gab seine wahre Identität zu. Dieses Geständnis löste plötzlich bei den jüdischen Sergeanten des Festnahme-Kommandos, deren Eltern auf Grund eines von Höss unterzeichneten Befehls in Auschwitz umgekommen waren, einen Wutanfall aus.

Der Gefangene wurde von der obersten Pritsche heruntergezerrt und man riß ihm den Schlafanzug vom Leibe. Dann wurde er nackt zu einem der Schlachttische gezerrt. Dort erschien es Clarke, als wollten die Schläge und Schreie kein Ende nehmen.

Schließlich drang der anwesende Sanitätsoffizier auf den Captain [Cross] ein: ðLassen Sie aufhören, es sei denn Sie wollten eine Leiche mitnehmen.Ð Man warf Höss eine Decke über und er wurde zu Clarkes Wagen geschleift, wo der Sergeant ihm einen beträchtlichen Schuß Whisky in die Kehle schüttete. Höss versuchte dann zu schlafen. Clarke stieß ihm seinen Dienststock unter die Augenlider und befahl in deutscher Sprache: ðHalt Deine Schweinsaugen auf, Du Schwein.Ð

Zum ersten Male brachte Höss seine oft wiederholte Rechtfertigung hervor: ðIch erhielt meine Befehle von Himmler. Ich bin Soldat wie Sie. Wir mußten den Befehlen gehorchen.Ð

Die Gruppe traf gegen drei Uhr morgens wieder in Heide ein. Der Schnee wirbelte immer noch, doch man riß Höss die Decke herunter und er mußte völlig nackt durch den Gefängnishof bis zu seiner Zelle laufen.

Clarke: ðEs dauerte drei Tage, bis wir eine zusammenhängende Aussage (coherent statement) von ihm hatten. Aber als er einmal zu reden angefangen hatte, konnte ihn keiner mehr haltenЫ (S. 236-237).

Diese Aussage, die unter den beschriebenen Umständen durch die Rohlinge des britischen Field Security Service unter der Eingebung des kranken Hirns des Dolmetscher-Sergeanten Clarke zustandegekommen war, wurde dann zu jenem ersten Geständnis des R. Höss, nämlich dem unter der Nummer NO-1210 registrierten ursprünglichen Geständnis. Nachdem der gefolterte Häftling einmal angefangen hatte zu reden, war er laut Clarke nicht mehr zu bremsen. Und Clarke, der sich 1982 oder 1983 keineswegs mehr als in jenen Tagen des Jahres 1946 der Unsinnigkeit dessen bewußt war, was er aus Höss als dessen »Geständnis« herausgepreßt hatte, berichtet dann über eine Reihe von fiktiven Greueltaten, die hier jedoch als Wirklichkeit dargestellt werden:

»Er (Höss) offenbarte, wie die Leichen angezündet wurden und wie das heraustriefende Fett aufgefangen und wieder über andere Leichen gegossen wurde« (!) (S. 238).

Höss schätzte die Zahl der Toten allein in der Zeit, als er Kommandant in Auschwitz war, auf zwei Millionen (!); die Tötungen hätten oft die Zahl von 10000 pro Tag erreicht (!).

Es war Clarkes Aufgabe, die Briefe, die Höss an seine Frau und seine Kinder schrieb, zu zensieren. Alle Polizeikräfte der Welt wissen, daß die Erlaubnis, an die Familie schreiben zu dürfen, eine psychologische Waffe darstellt. Um einen Häftling zum »singen« zu bringen, genügt es manchmal, ihm diese Erlaubnis vorübergehend wieder zu entziehen oder sie ganz zurückzuziehen. Über den Inhalt der Briefe von Höss macht Clarke eine interessante Bemerkung, indem er uns anvertraut:

»Manchmal hatte ich (beim Lesen dieser Briefe) einen Kloß in der Kehle. Es steckten zwei Männer in diesem einen Mann. Der eine war brutal und hatte keine Achtung vor dem Menschenleben. Der andere war weich und zärtlich« (S. 238).

Rupert Butler beendet seinen Bericht mit der Bemerkung, Höss habe in der Folgezeit nicht mehr versucht, sich seiner Verantwortung zu entziehen oder abzuleugnen, was er getan hatte.

Tatsächlich legte Höss während des Nürnberger Prozesses eine »schizoide Apathie« an den Tag. Der Ausdruck stammt von dem Amerikaner G. M. Gilbert, dem Psychologen des Nürnberger Gefängnisses, der mit den amerikanischen Anklägern in Verbindung stand und die Aufgabe hatte, die Häftlinge zu überwachen. Man darf ruhig glauben, daß Höss zu diesem Zeitpunkt »ein gespaltener Mensch« war. Er sah wie ein menschliches Wrack aus, weil man ein solches aus ihm gemacht hatte. »Apathisch«, sagt Gilbert auf Seite 229 seines Buches (Nuremberg Diary, 1947, Signet Book, 1961); »apathisch« wiederholt er auf der nächsten Seite; »schizoide Apathie« schreibt er auf Seite 239.

Am Schluß seines eigenen Prozesses in Krakau nahm Höss sein Todesurteil mit scheinbarer Gleichgültigkeit hin. Rupert Butler bemerkt diesbezüglich:

»(Höss) sagte sich, die Alliierten haben ihre Befehle und es kann daher absolut keine Frage sein, ob diese etwa nicht ausgeführt werden« (S. 238).

Man kann das nicht besser zum Ausdruck bringen. Höss, der wie Tausende andere deutsche Angeklagte der Gnade und Barmherzigkeit der Sieger ausgeliefert war, die ihrerseits von ihrem guten Recht überzeugt waren, hatte schnell begriffen, daß er gar keine andere Wahl hatte, als sich der Willkür der Gerichtsherren in Ost und West zu beugen.

Rupert Butler ruft anschließend kurz den Fall des Hans Frank, des ehemaligen Generalgouverneurs in Polen, in die Erinnerung zurück. Mit dem gleichen Tonfall der moralischen Befriedigung berichtet er über die Umstände der Verhaftung dieses Mannes und über die diesem zuteilgewordene Behandlung:

»Der Status der Berühmtheit irgendeiner Art machte auf die beiden farbigen GIs, die ihn festnahmen und dafür sorgten, daß er erst in das Stadtgefängnis von Miesbach eingeliefert wurde, nachdem man ihn übel zusammengeschlagen und in einen Lkw geworfen hatte, keinerlei Eindruck. Man hatte ihm eine Zeltplane übergeworfen, um die offensichtlichsten Anzeichen der Mißhandlung zu verbergen. Frank fand diese Zeltplane nützlich, als er versuchte, sich die Schlagader seines linken Armes zu durchtrennen. Natürlich konnte ihm ein so leichter Ausweg nicht gestattet werden. Ein Arzt der amerikanischen Armee rettete ihm das Leben, und er konnte vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg erscheinen« (S. 238-239).

Rudolf Höss und Hans Frank waren keineswegs die einzigen Gefangenen, die Mißhandlungen dieser Art erleiden mußten. Zu den berühmtesten Fällen zählen die des Julius Streicher, des Oswald Pohl, des Hans Fritzsehe, des Franz Ziereis, des Josef Kramer ...

Von seinen Folgen her ist der Fall des Rudolf Höss jedoch der weitaus schwerwiegendste Fall. Es gibt nämlich kein einziges Dokument, womit eine Politik der Judenvernichtung seitens der Deutschen bewiesen werden könnte. Léon Poliakov räumte schon 1951 ein:

»Was die eigentliche Konzeption des Planes einer totalen Vernichtung betrifft, so haben sich die drei oder vier Haupttäter im Mai 1945 das Leben genommen. Kein Dokument ist uns erhalten geblieben, ja ist vielleicht niemals vorhanden gewesen« (Bréviaire de la haine / Le IIIe Reich et les Juifs, Calmann-Lévy, »Livre de Poche« 1974, S. 171. Titel der deutschen Ausgabe: Brevier des Hasses).

Da sie also über kein einziges Dokument dieser Art verfügen, haben sich die Historiker ä la Poliakov hauptsächlich auf zweifelhafte Geständnisse wie die des Kurt Gerstein oder des Rudolf Höss versteift, nicht jedoch ohne den jeweiligen Wortlaut nach ihrem eigenen Gutdünken abzuändern, um ihn so »plausibler« zu machen.

Bernard Clarke ist »heute ein in Südengland lebender wohlhabender Geschäftsmann« (Legions of Death, S. 235). Man kann sehr wohl sagen, daß es seine Stimme und sein krankhafter Geist waren, die sich am 15. April 1946 in Nürnberg Gehör verschafften, als der Ankläger

Amen vor einer bestürzten und erschütterten Zuhörerschaft Stück für Stück das angebliche Geständnis des R. Höss verlas. An diesem Tage schwang sich buchstäblich eine Lüge von weltweiten Ausmaßen in die Lüfte, nämlich die Auschwitz-Lüge. Die Urheber dieses großartigen Mediengeschäftes waren eine Handvoll jüdischer Sergeanten des britischen Field Security Service, unter ihnen Bernhard Clarke, heute ein »in Südengland lebender wohlhabender Geschäftsmann«.

Die Zeugenaussage des Moritz von Schirmeister

Moritz von Schirmeister war während des Krieges der persönliche Pressereferent von Dr. Joseph Goebbels. Am 29. Juni 1946 wurde er vor dem IMG als Zeuge der Verteidigung für Hans Fritzsche vernommen. Seine Aussage war besonders interessant im Hinblick auf die eigentliche Persönlichkeit des Dr. Joseph Goebbels und auf die Haltung der deutschen Behörden angesichts der Welle von Greuelberichten, die von den Alliierten während des Krieges über die KL verbreitet wurden. Bei Kriegsende war Moritz von Schirmeister von den Briten festgenommen und in England in einem Lager interniert worden, wo er mit der politischen »Umerziehung« seiner Mitgefangenen beauftragt wurde. Um in Nürnberg aussagen zu können, wurde er zunächst von London nach Deutschland geflogen. Die britische Militärpolizei bewachte ihn vorübergehend in Minden a. d. Weser, dem Hauptvernehmungszentrum der britischen Zone. Von dort wurde er mit einem Pkw (31. März/1. April 1946) zum Nürnberger Gefängnis gefahren. Im gleichen Fahrzeug befand sich auch Rudolf Höss. Moritz von Schirmeister ist nämlich genau jener »aus London herübergeholte Kriegsgefangene, der Entlastungszeuge für Fritzsche war«, von dem Höss in seinen »Memoiren« (siehe oben) spricht. Auf Grund eines Dokumentes, das ich der Freundlichkeit des Amerikaners Mark Weber verdanke, der mir im September 1983 in Washington eine Kopie davon überreichte, eines Dokumentes, dessen genaue Quelle preiszugeben ich noch nicht befugt bin, wissen wir, daß sich die beiden Personen in dem Wagen, der sie nach Nürnberg brachte, frei miteinander unterhalten konnten. In diesem Dokument von etwas mehr als zwei Seiten berichtet Moritz von Schirmeister, daß R. Höss auf Grund der ihn drückenden Belastungen ihm folgendes anvertraute:

»Gewiß, ich habe unterschrieben, daß ich 2,5 Millionen Juden umgebracht habe. Aber ich hätte genausogut unterschrieben, daß es 5 Millionen gewesen sind. Es gibt eben Methoden, mit denen man jedes Geständnis erreichen kann - ob es nun wahr ist oder nicht.«


Quelle: Deutschland in Geschichte und Gegenwart 35, 1, 1987, S. 12-17. Webquelle: VHO. <http://www.vho.org/D/DGG/Faurisson35_1.html>. Original Text: "Comment les Britanniques ont obtenu les aveux de Rudolf Höss, commandant d'Auschwitz", Annales d'histoire révisionniste, Paris, La Vieille Taupe, numéro 1, printemps 1987, p. 137-151.

In diese Übersetzung fehlt die letzte Seite.


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